Grundlage unseres Angebots ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 28 KJHG) (gesetze-im-internet).
Hierin ist u. a. festgelegt, dass sich Erziehungsberechtigte - aber auch Kinder und Jugendliche - bei Fragen und Problemen rund um die Familie kostenfrei an uns wenden können. Die Kosten übernimmt der Landkreis Freising, das Bayerische Sozialministerium und der Caritasverband München/Freising.
Unsere Beratungsstelle leistet zudem Hilfestellung bei Fragen zu Trennungen oder Scheidung, aber auch bei anderen familienbezogenen Problemen.
Bahnhofstraße 20
85354 Freising
E-Mail: |
eb-freising@ |
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Telefon: | 08161 53879-30 |
Fax: | 08161 53879-39 |
Anmeldung
Beratungstermine erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung. Sie können sich telefonisch von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr an uns wenden
Hauptstelle Freising:
Montag - Freitag
Außenstelle Moosburg:
Kastulusplatz 2
85368 Moosburg
Tel: 08761 7268627
E-Mail: eb-moosburg@caritasmuenchen.de
Anmeldung über Freising für:
Außenstelle Allershausen:
Johannes-Boos-Platz 6
1.Stock, in den Räumen der VHS
85399 Allershausen
Sprechzeiten: Do. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außenstelle Au:
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i.d. Hallertau
Sprechzeiten: Di. 14:00 bis 18:00 Uhr
Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern und Jugendliche.
Die Beratung ist kostenfrei. Die Beratungsstelle wird vom Landkreis, dem Land Bayern und Caritasverband München finanziert. Wir freuen uns aber über Spenden, die direkt unserer Arbeit zugutekommen.
Zu einer Beratung kann jeder aus der Familie kommen, keiner muss kommen. Die Beratung baut darauf auf, dass Sie freiwillig kommen. Es gibt unterschiedliche Formen der Beratung: Gespräche mit der ganzen Familie, einem Elternteil oder beiden Eltern, Einzelsitzungen mit dem Kind oder Jugendlichen oder Gruppenangebote.
Ja, es kann sich jeder auch selbst anmelden. Bei uns findest Du AnsprechpartnerInnen, die Dich ernst nehmen und gemeinsam mit Dir nach Lösungen schauen.
Die Beratung kann nur einmal stattfinden oder in mehreren Treffen erfolgen. Das hängt ganz von Ihrem Anliegen ab und von der gemeinsamen Absprache zwischen der Familie und der/dem BeraterIn.
Sie können absolut sicher sein. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nur in Absprache mit Ihnen und einer von Ihnen erteilten Schweigepflicht-Entbindung nehmen wir Kontakt zu weiteren Fachkräften (oder auch Familienangehörigen) auf.
Ja, nach Absprache mit uns können Sie natürlich auch vertraute Personen mit in die Beratung bringen, z.B. Großeltern, Freund/in, Lehrer/in, Dolmetscher/in etc.
Wir beraten hauptsächlich im direkten persönlichen Kontakt, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass der Austausch über Fragen oder Probleme dann in der Regel leichter ist. Bei akuten Krisen stehen wir Ihnen jedoch auch zu einer telefonischen Beratung zur Verfügung. Wir bieten als Stelle keine Online-Beratung an, verweisen aber gerne auf das Angebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.
Beratungsgespräche finden in der Regel in der Beratungsstelle statt. Nur im Ausnahmefall kann in Absprache zwischen der Familie und uns ein Hausbesuch stattfinden.
Wir nehmen von uns aus keinen Kontakt zu Personen/Elternteilen auf, die sich nicht bei uns angemeldet haben.
Es kann allerdings in Einzelgesprächen mit Ihnen nach Möglichkeiten gesucht werden, wie d. Ex-Partner/in eingeladen werden kann.
Die Beratungsstelle wird gefördert durch den Landkreis Freising und das Bayerische Sozialministerium