Angebot für Fachkräfte
LehrerInnen, ErzieherInnen und andere Fachkräfte aus sozialen Einrichtungen können sich bei Fragen an uns wenden. Anonyme Fallberatungen können in einem persönlichen oder telefonischen Kontakt geschehen. Ein Austausch über Kinder, die sich bei uns in Beratung befinden, ist allerdings nur bei Vorliegen einer Schweigepflicht-Entbindung durch die Eltern möglich.
Bei Fragen im Zusammenhang mit § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) können Sie Vorgehensweisen mit einer „insofern erfahrenen“ Fachkraft besprechen.
Referententätigkeit
Auf Anfrage von Schulen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen können Elternabende, Vorträge oder sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden.